Als zertifizierter Kursanbieter der DIGAB für die Weiterbildung „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung“, wurden wir durch die Fachgesellschaft gebeten, auf deren jüngst veröffentlichte Pressemitteilung hinzuweisen und diese Information weiterzugeben:

Die DIGAB hat in der Corona-Pandemie ihre Zertifikatsvorgaben für die Weiterbildung zur Pflegefachkraft Außerklinische Beatmung angepasst. Die Rahmenempfehlungen der GKV haben allerdings festgelegt, dass auch während der Pandemie Ausnahmen nicht generell zulässig sind. Die von der DIGAB getroffenen Ausnahmeregelungen sind von den Kostenträgern nicht explizit anerkannt, sondern müssen jetzt dringend durch die betroffenen Pflegedienste selbst legitimiert werden.

Sofern in den Vergütungsverträgen der Pflegedienste mit ihren Kostenträgern vereinbart ist, dass die Weiterbildungen des Pflegepersonals nach HKP-Bundesrahmenempfehlung gefordert werden, kann das jetzt dazu führen, dass DIGAB-Zertifikate bei Regelprüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) nicht mehr anerkannt werden.

Um Ablehnungen erworbener DIGAB-Zertifikate durch den MD vorzubeugen, empfiehlt die DIGAB nun den betroffenen Pflegediensten, sich nachträglich Ausnahmegenehmigungen von den Kostenträgern als Vertragspartner einzuholen. (Pressemitteilung der DIGAB)

Die betreffenden Kostenträger müssen kontaktiert werden und rückwirkend um die Anerkennung der Weiterbildungszertifikate der DIGAB gebeten werden. Nur so kann einem Problem bei Prüfungen durch den Medizinischen Dienst entgegengewirkt werden.

Die BaWiG hat seit Inkrafttreten der aktuellen HKP-Bundesrahmenempfehlung darüber informiert, dass die Erfüllung der HKP-Bundesrahmenempfehlung in Weiterbildungen zwingend erforderlich ist, wenn die Vergütungsverträge mit den Kostenträgern dies fordern. Dies umfasst neben formalen auch erweiterte Theorieinhalte. Um dem Dilemma einer Nichtanerkennung von Weiterbildungszertifikaten vorzubeugen, hat die BaWiG zusätzlich eigene Weiterbildungen für Beatmungspflegepersonal (Basis- und Expertenkurse) ausgearbeitet und seit 2021 im Angebot. Diese sind

  • uneingeschränkt konform mit der HKP-Bundesrahmenempfehlung und

  • ausdrücklich anerkannt von den Kostenträgern.

Hierzu wurden unsererseits mehrere kostenfreie Informationsveranstaltungen angeboten. Sollten Sie diese verpasst haben, können Sie unter sprechstunde@bawig.com gern auch einen individuellen Beratungstermin vereinbaren.

Seit 01.01.2022 bieten wir ausschließlich Basis- und Expertenkurse an, welche vollumfänglich der Bundesrahmenempfehlung für Häusliche Krankenpflege (HKP) nach § 132a Abs.1 SGB V (i. d. F. vom 28.10.2021) entsprechen.

Als erste Kurzinformation bietet unser Erklärvideo zur HKP-Bundesrahmenempfehlung eine Orientierung. Video Zertifizierung gemäß Bundesrahmenempfehlung