Die BaWiG ist Bildungspartner des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen bad e.V. mit bundesweit über 1.000 Mitgliedsbetrieben. Im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung informierte der bad e.V. am 21.03.2023 seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen und Rechtsfragen in der Außerklinischen Intensivpflege. Für die BaWiG referierte Prof. Dr. Wolfram Schottler über "Rechtssichere Weiterbildung gemäß Bundesrahmenempfehlung und was dabei für Leistungserbringer zu beachten ist.
Die (Bundes-)Rahmenempfehlung des G-BA ist in den letzten Jahren zur verbindlichen Grundlage für Vergütungs- und Ergänzungsverträge zwischen Pflegediensten und Kostenträgern geworden. Sie gibt einheitliche Richtlinien für Qualitäten und Qualifikationen der Pflegefachkräfte und deren Verpflichtung zur Weiterbildung, die gesicherten Vorgaben entsprechen muss, um von den Krankassen anerkannt werden zu können.
Für Pflegedienste folgt daraus recht einfach:
- Prüfen Sie Ihren Kostenträgervertrag / Ergänzungsvertrag auf die Vorgaben zur Weiterbildung der Mitarbeiter, die vermutlich nahezu überall auf die aktuelle Bundesrahmenempfehlung nach § 132 Bezug nehmen wird.
- Bei Auswahl des Kurses ist darauf zu achten, dass der Bildungsträger die Erfüllung der Vorgaben der Bundesrahmenempfehlung in gültiger Fassung gewährleisten kann! Hilfreich für MD-Prüfungen ist die bestätigte Anerkennung des Curriculums des Bildungsträgers durch Kostenträger. Die BaWiG-Curricula für den Basiskurs und den Expertenkurs entsprechen der Bundesrahmenempfehlung und sind von Krankenkassen anerkannt (Erklärvideo).
Aktuell befindet sich die Bundesrahmenempfehlung durch den G-BA in Überarbeitung und Beratung, wobei die Vorgaben nach §132a (HKP) voraussichtlich durch §132l (AIP) abgelöst werden. Seitens der BaWiG-Pflegeakademie gilt hierbei das Qualitätsversprechen, dass alle Änderung der Vorgaben (auch Anpassungen gemäß den §§ 132a od. l) jeweils rechtsgültig in den Aktualisierungen unserer Curricula angepasst werden.
Das Folien-Skript des Vortrags können Sie hier downloaden.