Die BaWiG bietet Dir gemäß den Bundesrahmenempfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA spezialisierte Weiterbildungen in der Außerklinischen Intensivpflege zur Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung (Basiskurs) und für die Verantwortliche Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung (Expertenkurs). Für die pädiatrische außerklinische Intensivpflege bietet Dir BaWiG Kids zusätzlich spezialisierte Weiterbildungen.

Aktualisierung des Akademieprogramms ab 01.07.2023

Unsere Lehrpläne werden kontinuierlich auf aktuelle Entwicklungen und Vorgaben hin angepasst. Auch den Übergang zur künftigen Bundesrahmenempfehlung für die Außerklinische Intensivpflege nach § 132l SGB V gestalten wir mit neuen Lehrplänen zuverlässig für Deinen Lernerfolg in der Beatmungspflege.

Besonders wichtig: für Pflegedienste ist die Anerkennung der Krankenkassen entscheidend, dass sie jederzeit rechtssicher auf eine akademisch seriöse Qualifikation der Mitarbeiter zählen können. Bisherige Beatmungs-Weiterbildungen an der BaWiG Pflegeakademie bleiben für den Basiskurs und den Expertenkurs von Krankenkassen anerkannt.

Die neue Bundesrahmenempfehlung zu § 132l SGB V sieht eine Übergangsfrist bis 30.06.2024 zur Umstellung der Versorgungsverträge vor. In dieser Übergangszeit bietet die BaWiG denjenigen Pflegediensten, die mit ihren Kostenträgern vertraglich die Umstellung von § 132a (HKP) auf § 132l (AIP) schon früher vereinbaren können, bereits neu konzipierte Aufbaumodule für den erweiterten Theorieteil anstelle des klinischen Praktikums.

Die neuen wegweisenden Kurse gemäß der neuen Bundesrahmenempfehlung § 132l AIP sind bereits buchbar. Reserviere Deine Plätze.

Schau Dir unser Erklärvideo dazu an:  Qualifizierung nach BRE zu §132l SGB V (2023):

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