Jeder Aspekt der ESG Richtlinie ist darauf ausgerichtet, die Grundprinzipien von BaWiG zu erreichen und aufrechtzuerhalten, die sowohl die Grundlage als auch die Vision für die Verwirklichung unserer verantwortungsvollen Geschäftsziele darstellen: 1/ Menschen 2/ Leistung 3/ Zweck.

Sowohl unsere Grundsätze als auch unsere Richtlinie sind in international anerkannten Standards verankert. BaWiG bekennt sich zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und setzt sie in allen Geschäftsbereichen und -prozessen um. Im Einklang mit den Grundprinzipien von BaWiG stützen wir unser Engagement für die Menschenrechte auf die Internationale Menschenrechtskonvention, die aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte besteht, sowie auf die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Wir unterstützen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zur Einhaltung der geltenden Gesetze und zur Bekämpfung der Korruption in all ihren Formen. Derselbe Ansatz spiegelt sich in unserer Beschaffungspolitik gegenüber Dritten wider.

Die Richtlinie gilt für alle Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter der BaWiG-Gruppe (d.h. Auszubildende, Zeitarbeitskräfte und andere Mitarbeiter, die im Sinne der geltenden arbeitsrechtlichen und/oder steuerlichen Vorschriften als Mitarbeiter gelten) sowie alle vertraglich gebundenen Vertreter.

BaWiG verpflichtet sich, überall dort, wo es tätig ist, die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Sollte es zu Konflikten zwischen einzelnen gesetzlichen Anforderungen und den Anforderungen dieser Richtlinie kommen, werden die Mitarbeiter von BaWiG die geltenden Gesetze einhalten und versuchen, geeignete Wege zu finden, um die Anforderungen dieser Richtlinie zu erfüllen. Im Falle eines Konflikts können sich die Mitarbeiter von BaWiG an die zentrale Rechtsabteilung wenden. Zu diesem Zweck bietet BaWiG die Möglichkeit, vertrauliche Fragen zu beantworten und auf die Bedenken seiner Mitarbeiter bezüglich Ethik, Compliance oder anderer Anforderungen der Richtlinie einzugehen. BaWiG bietet an, jeden Verdacht auf unangemessenes, unethisches oder illegales Verhalten eines anderen Mitarbeiters über das Whistleblower-System anonym zu melden.

BaWiG wird bei Verstößen gegen den Kodex oder sonstigem Fehlverhalten angemessene disziplinarische Maßnahmen ergreifen, die in den schwerwiegendsten Fällen arbeitsrechtliche Konsequenzen und mögliche rechtliche Schritte umfassen können.