Warum die spezialisierte Weiterbildung für pädiatrische Intensivpflege rechtlich und medizinisch notwendig ist!

Die außerklinische Versorgung neurologisch und neurodegenerativ erkrankter Kinder stellt Pflegedienste vor immense Herausforderungen. Aktuelle Erhebungen zeigen: Über 60 % der Kinder in der außerklinischen Intensivpflege (AIP) leiden an schweren neurologischen Grunderkrankungen. Spezialisierte Einrichtungen, wie sie im Erwachsenenbereich als Phase-F-Einrichtungen existieren, fehlen für die pädiatrische Pflege bislang vollständig.

In Zeiten des akuten Fachkräftemangels werden zunehmend Pflegefachkräfte eingesetzt, die ursprünglich aus der Kranken- oder Altenpflege stammen. Ihre Ausbildung beinhaltet jedoch nur begrenzte oder gar keine spezifischen Kenntnisse in der pädiatrischen Neurologie. Auch die neue generalistische Pflegeausbildung kann diese Lücke nicht schließen, da spezialisiertes Wissen und spezifische Fähigkeiten für die neurologische Versorgung von Kindern nicht in ausreichendem Maß vermittelt werden.

Häufig bleibt der gesetzlich vorgeschriebene Basiskurs „Fachkraft für außerklinische Beatmung/ Intensivpflege“ die einzige Qualifikation für den Einsatz im pädiatrischen Bereich – ein Kurs, der aufgrund seines Schwerpunktes auf Beatmungsthemen der Komplexität neurologischer Krankheitsbilder nicht in ausreichendem Maß gerecht wird. Dabei erfordert gerade die Versorgung neurologisch schwerstkranker Kinder, etwa bei therapierefraktären Epilepsien oder progressiven neurodegenerativen Erkrankungen, hoch spezialisiertes Wissen und Handlungskompetenz. Die hohe Relevanz einer spezialisierten Weiterbildung wird auch durch die aktuellen gesetzlichen und fachlichen Vorgaben unterstrichen.

Fachlich ist dies evident, aber auch formal bestehen gesetzliche und richtungsweisende Vorgaben für Kinderintensivpflegediensten die Notwendigkeit spezialisierter Weiterbildung in „NeuroCareKids“ verdeutlichen:

1. Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL)

Gemäß § 4 AKI-RL ist die Verordnung außerklinischer Intensivpflege nur zulässig, wenn im Pflegedienst eine geeignete Pflegefachkraft die Versorgung übernimmt. Eignung bedeutet hierbei nicht nur Beatmungskompetenz, sondern insbesondere die Fähigkeit, bei unvorhersehbaren lebensbedrohlichen Situationen sofort fachkundig zu intervenieren – ein tägliches Risiko bei neurologisch betroffenen Kindern.

2. Bundesrahmenempfehlung zu § 132l SGB V

Neben einer Basisweiterbildung nach § 2 Abs. 4 SGB V müssen verantwortliche Pflegekräfte spezifische Kenntnisse zum jeweiligen Krankheitsbild nachweisen können. Dies betrifft insbesondere leitende Pflegekräfte, die andere Pflegekräfte einarbeiten und anleiten. Ohne spezialisierte Weiterbildung mit pädiatrisch-medizinischen Kenntnissen ist diese gesetzliche Anforderung nicht erfüllbar.

3. Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes (BGA AKI)

Die Begutachtungsrichtlinie stellt hohe Anforderungen an die Krankenbeobachtung und Dokumentation. Besonders geprüft wird die Qualifikation hinsichtlich:

  • differenzierten Anfallsprotokollen,
  • fundierten Kenntnissen seltener Syndrome (z. B. Dravet-, Doose-, Landau-Kleffner-Syndrom),
  • präziser Dokumentation von Vitalwerten, Interventionsmaßnahmen und Veränderungen im Krankheitsverlauf.

Mangelhafte Kenntnisse der besonderen krankheitsbedingten Erfordernisse und die daraus resultierende fehlerhafte oder unvollständige Krankenbeobachtung und Dokumentation gefährden nicht nur das Patientenwohl, sondern auch die Kostenerstattung durch die Krankenversicherungen. Hier haften die Pflegedienste für ihre Mitarbeiter und es ergeben sich für Pflegedienste, die auf eine spezifische Weiterbildung verzichten, gravierende Risiken:

  • Gefährdung des Patienten durch fehlerhafte Beobachtungen und verspätete Notfallinterventionen,
  • rechtliche Haftung für Träger und Pflegekräfte bei mangelhafter Pflegequalität oder unzureichend nachgewiesener Qualifikation,
  • Rückforderungen oder Kürzungen von Pflegevergütungen oder gar Strafzahlungen,
  • Ablehnung von Verordnungen durch den Medizinischen Dienst mangels nachgewiesener Fachkompetenz.

Expertenkurs „NeuroCareKids“ 

Der Expertenkurs "NeuroCareKids" der BaWiG Pflegeakademie ist nicht nur eine sinnvolle Weiterbildung für höhere Qualifikation und bessere Pflege – er ist insbesondere auch rechtlich und medizinisch zwingend notwendig, um den steigenden Anforderungen in der außerklinischen pädiatrischen Intensivpflege gerecht zu werden.

Er bietet im anerkannten BaWiG-Standard:

  • den gesetzlich geforderten Nachweisfür krankheitsbildspezifische Kenntnisse und pädiatrische Pflegekompetenzen,
  • Rechtssicherheit und Refinanzierungsgarantie für Pflegedienste,
  • eine deutliche Qualitätsverbesserung in der Versorgung neurologisch betroffener Kinder.
  • Die Qualifikationbefähigt auch für die Versorgung Erwachsener.

Setzen Sie mit dem „NeuroCareKids"-Expertenkurs auf die richtige Qualifikation – es zahlt sich für Ihren Pflegedienst und sein Team aus.

Nächste Starttermine:

30.06.2025 - 09.01.2026 (Blockseminare online und teilweise im BaWiG-Seminarzentrum Hamburg)

29.09.2025 - 26.03.2026 (Blockseminare online und teilweise im BaWiG-Seminarzentrum Hamburg)

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