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Qualifizierungschancengesetz
Refinanzierung für den BaWiG-Basiskurs für außerklinische Beatmung prüfen
Bis zu 100 % Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitszeitkosten nach § 82 SGB III. [AZAV]
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Förderung sichern!
Qualifizieren Sie Ihre Pflegefachkräfte für die außerklinische Intensivpflege im anerkannten BaWiG-Standard und nutzen Sie die neuen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit.
Aber muss der Basiskurs aus dem eigenen Budget bestritten werden? Meistens nicht, denn BaWiG-Basiskurse für außerklinische Intensivpflege sind über das Qualifizierungschancengesetz gemäß § 82 SGB III durch die Agentur für Arbeit zur Weiterbildung von Beschäftigten förderfähig – jetzt auch für angestellte Mitarbeiter Ihres Teams!
Je nach Unternehmensgröße können bis zu 100 % der Lehrgangskosten und zusätzlich bis zu 75 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung bezuschusst werden. Mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung kommen jeweils fünf Prozentpunkte dazu.
Den Antrag stellen Sie als Arbeitgeber und mit der BaWiG entscheiden Sie sich für einen bundesweit etablierten Bildungsstandard in der außerklinischen Intensivpflege, der neben dem Sachkostenersatz durch die Krankenkassen nun zusätzlich mit dem Qualifizierungschancengesetz für Ihre Mitarbeiter refinanziert werden kann.
- BaWiG-Standard nach § 132l SGB V
- Anerkanntes Curriculum für die außerklinische Intensivpflege
- Zertifiziert mit DIN ISO 9001:2015 und AZAV - Zulassung
- Förderung nach § 82 SGB III für Ihre Mitarbeitenden
- Kompetenz bleibt im Betrieb und Ausfallzeit wird mitfinanziert.
Der BaWiG-Basiskurs hat die erforderliche AZAV-Zulassung und ist für Sie und Ihre Mitarbeitenden förderfähig gemäß Qualifizierungschancengesetz. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht und jede Förderung ist eine Einzelfallentscheidung durch die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten und unterstützen die Antragstellung.
Für Ihre individuelle Führungskräfte-Beratung können Sie einen persönlichen Termin buchen: www.bawig.com/Sprechstunde
→ Bitte informieren Sie mich über meine Fördermöglichkeiten für den Basiskurs für außerklinische Beatmung
gemäß § 132 l SGB V im BaWiG-Standard durch die Bundesanstalt für Arbeit gemäß § 82 SGB III.
Ihre möglichen Zuschüsse
Je kleiner das Unternehmen, desto höher kann die Förderung ausfallen.
Unter 50 Beschäftigte
bis zu 100 % Lehrgangskosten
bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss
Damit kann der förderfähige Lehrgang für kleine Pflegedienste vollständig über die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden.
50 bis 499 Beschäftigte
bis zu 50 % Lehrgangskosten
bis zu 50 % Arbeitsentgeltzuschuss
Für Beschäftigte ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze möglich sein.
Ab 500 Beschäftigte
bis zu 25 % Lehrgangskosten
bis zu 25 % Arbeitsentgeltzuschuss
Auch bei größeren Unternehmensstrukturen kann sich die Förderung damit erheblich auf die tatsächlichen Weiterbildungskosten auswirken.
Weiterbildung klassisch finanzieren
oder Förderung nutzen?
Gleiche Qualifikation. Deutlich weniger finanzielle Belastung.
Ohne Förderung
Sie tragen selbst als Sachkosten:
- die vollständigen Lehrgangskosten
- die Arbeitsentgeltkosten während der Weiterbildung
- mögliche Reise- und Nebenkosten
- den organisatorischen Aufwand selbst
Bei mehreren Mitarbeitenden summieren sich diese Kosten schnell zu einem erheblichen Betrag.
Mit Beschäftigtenförderung
Je nach Fördervoraussetzungen werden für Ihre Angestellten refinanziert:
- die Lehrgangskosten
- die Arbeitsentgeltkosten während der Weiterbildung
- mögliche Reise- und Nebenkosten
- organisatorischer Aufwand
Das Ergebnis:
Sie können mehrere Mitarbeitende qualifizieren, ohne dass Weiterbildung Ihre Personalentwicklung belastet.
ABLAUF
So kommen Sie zur geförderten Weiterbildung.
Klarer Prozess. Persönliche Unterstützung im BaWiG-Service.
1. Bedarf besprechen
Wie viele Mitarbeitende sollen qualifiziert werden? Welche Voraussetzungen bringen sie mit? Welche Kursstarts passen zu Ihrer Personalplanung?
Wir betrachten gemeinsam Ihre Ausgangssituation und beraten Sie für Ihre Antragsstellung.
2. Förderfähigkeit prüfen
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob für die geplante Qualifizierung grundsätzlich für Sie eine Förderung nach § 82 SGB III infrage kommt.
Die verbindliche Förderentscheidung trifft die zuständige Agentur für Arbeit.
3. Passenden BaWiG-Kurs auswählen
Gemeinsam finden wir einen passenden Kursstart.
Durch die hohe Kursfrequenz der BaWiG lässt sich die Weiterbildung auch bei mehreren Mitarbeitenden gut in die Personalplanung integrieren.
4. Förderung beantragen
Wir beraten und begleiten Sie über den gesamten Antragsprozess und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
5. Qualifizieren
Nach Bewilligung der Förderung schicken Sie Ihre zu qualifizierenden Mitarbeitenden in die Weiterbildung.
Ihre Mitarbeitenden erwerben zum Erhalt Ihrer Tätigkeit in der außerklinischen Intensivpflege kompetenzorientiert und praxisnah die notwendige Weiterqualifikation im anerkannten BaWiG-Standard.
FAQ
Die wichtigsten Fragen zur Förderung
Kann unser Pflegedienst die kompletten Lehrgangskosten fördern lassen?
Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sieht die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III grundsätzlich eine Übernahme von bis zu 100 % der förderfähigen Lehrgangskosten vor.
Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.
Werden auch die Lohnkosten während des Basiskurses gefördert?
Ja, grundsätzlich sind auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich.
Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können diese bis zu 75 % betragen. Bei größeren Unternehmen gelten entsprechend abgestufte Fördersätze.
Ist der BaWiG-Basiskurs für die außerklinische Intensivpflege anerkannt?
Ja. Der BaWiG-Basiskurs erfüllt die Qualifikationsanforderungen der Bundesrahmenempfehlung für die außerklinische Intensivpflege nach § 132l SGB V.
Die BaWiG-Curricula sind von allen relevanten Kostenträgern im Gesundheitswesen anerkannt.
Mit der AZAV-Zulassung der BaWiG ist die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 82 SGB III gemäß Qualifizierungschancengesetz und für den zertifizierten Basiskurs auch mit Bildungsgutschein möglich.
Welche Pflegefachkräfte können teilnehmen?
Der Kurs richtet sich insbesondere an examinierte:
- Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner,
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger,
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger,
die in der außerklinischen Intensivpflege tätig sind oder zukünftig dort arbeiten sollen.
Kann Berufserfahrung das Praktikum ersetzen?
Nein.
Die Bundesrahmenempfehlung sieht sowohl den theoretischen Teil als auch das Praktikum vor. Eine Verkürzung aufgrund vorhandener Berufserfahrung ist für den regulären BaWiG-Basiskurs nicht vorgesehen.
Wie schnell können unsere Mitarbeitenden den Kurs absolvieren?
Die BaWiG bietet zahlreiche Basiskursen und kompakte Kursmodelle an.
Dadurch kann die Weiterbildung abhängig vom gewählten Termin bereits innerhalb weniger Wochen organisiert werden.
Können wir gleich mehrere Mitarbeitende fördern lassen?
Grundsätzlich ja.
Für mehrere Beschäftigte mit vergleichbarem Weiterbildungsbedarf sieht die Bundesagentur für Arbeit auch entsprechende Sammelverfahren vor.
Wir empfehlen, größere Qualifizierungsvorhaben frühzeitig mit der zuständigen Agentur für Arbeit und der BaWiG abzustimmen.
Ist die Förderung garantiert?
Nein, ein Rechtsanspruch ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Über die individuelle Förderung entscheidet immer die zuständige Agentur für Arbeit. Förderhöhe und Bewilligung hängen von den gesetzlichen Voraussetzungen und der jeweiligen betrieblichen und persönlichen Situation ab.
Wir helfen Ihnen dabei, die Möglichkeiten frühzeitig zu prüfen.
Kommt auch ein Bildungsgutschein in Frage?
Mit der AZAV-Zulassung der BaWiG ist auch die Annahme der bekannteren Bildungsgutscheinen durch die Bundesagentur für Arbeit möglich. Bildungsgutscheine sind nicht für Pflegedienste und Angestellte anwendbar, sondern eine Qualifizierungsmöglichkeit für Pflegekräfte auf Arbeitssuche:
Wenn Sie sich also in der Pflege umorientieren wollen und sich Perspektiven in der außerklinischen Intensiv- und Beatmungspflege eröffnen möchten, dann können Sie für den bei der AZAV akkreditierten BaWiG-Basiskurs bei Ihrer Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein beantragen.
Jetzt Weiterbildung strategisch planen
Wie viel Förderung ist für Ihren Pflegedienst möglich?
Sie möchten eine einzelne Pflegefachkraft qualifizieren oder gleich mehrere Mitarbeitende für die außerklinische Intensivpflege weiterentwickeln? Sprechen Sie mit uns. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen:
- welche BaWiG-Kurse für Ihre Mitarbeitenden infrage kommen
- welche Kursstarts zu Ihrer Personalplanung passen
- welche Fördermöglichkeiten nach AZAV-Zulassung bestehen
- welche nächsten Schritte erforderlich sind
Gute Weiterbildung ist eine Investition in Versorgungsqualität.
Mit der richtigen Förderung muss sie nicht zur finanziellen Belastung werden.