Qualifizierungschancengesetz

Refinanzierung für den BaWiG-Basiskurs für außerklinische Beatmung prüfen

Bis zu 100 % Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitszeitkosten nach § 82 SGB III. [AZAV]

Qualifizieren Sie Ihre Pflegefachkräfte für die außerklinische Intensivpflege im anerkannten BaWiG-Standard und nutzen Sie die neuen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit.

Aber muss der Basiskurs aus dem eigenen Budget bestritten werden? Meistens nicht, denn BaWiG-Basiskurse für außerklinische Intensivpflege sind über das Qualifizierungschancengesetz gemäß § 82 SGB III durch die Agentur für Arbeit zur Weiterbildung von Beschäftigten förderfähig – jetzt auch für angestellte Mitarbeiter Ihres Teams! 

Je nach Unternehmensgröße können bis zu 100 % der Lehrgangskosten und zusätzlich bis zu 75 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung bezuschusst werden. Mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung kommen jeweils fünf Prozentpunkte dazu.

Den Antrag stellen Sie als Arbeitgeber und mit der BaWiG entscheiden Sie sich für einen bundesweit etablierten Bildungsstandard in der außerklinischen Intensivpflege, der neben dem Sachkostenersatz durch die Krankenkassen nun zusätzlich mit dem Qualifizierungschancengesetz für Ihre Mitarbeiter refinanziert werden kann. 

Der BaWiG-Basiskurs hat die erforderliche AZAV-Zulassung und ist für Sie und Ihre Mitarbeitenden förderfähig gemäß Qualifizierungschancengesetz. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht und jede Förderung ist eine Einzelfallentscheidung durch die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten und unterstützen die Antragstellung.

Für Ihre individuelle Führungskräfte-Beratung können Sie einen persönlichen Termin buchen: www.bawig.com/Sprechstunde

→ Bitte informieren Sie mich über meine Fördermöglichkeiten für den Basiskurs für außerklinische Beatmung
gemäß § 132 l SGB V im BaWiG-Standard durch die Bundesanstalt für Arbeit gemäß § 82 SGB III.

Ihre möglichen Zuschüsse

Je kleiner das Unternehmen, desto höher kann die Förderung ausfallen.

Unter 50 Beschäftigte

bis zu 100 % Lehrgangskosten
bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss

Damit kann der förderfähige Lehrgang für kleine Pflegedienste vollständig über die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden.

50 bis 499 Beschäftigte

bis zu 50 % Lehrgangskosten
bis zu 50 % Arbeitsentgeltzuschuss

Für Beschäftigte ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze möglich sein.

Ab 500 Beschäftigte

bis zu 25 % Lehrgangskosten
bis zu 25 % Arbeitsentgeltzuschuss

Auch bei größeren Unternehmensstrukturen kann sich die Förderung damit erheblich auf die tatsächlichen Weiterbildungskosten auswirken.

Weiterbildung klassisch finanzieren
oder Förderung nutzen?

Gleiche Qualifikation. Deutlich weniger finanzielle Belastung.

Ohne Förderung

Sie tragen selbst als Sachkosten:

Bei mehreren Mitarbeitenden summieren sich diese Kosten schnell zu einem erheblichen Betrag.

Mit Beschäftigtenförderung

Je nach Fördervoraussetzungen werden für Ihre Angestellten refinanziert:

Das Ergebnis:
Sie können mehrere Mitarbeitende qualifizieren, ohne dass Weiterbildung Ihre Personalentwicklung belastet.

ABLAUF

So kommen Sie zur geförderten Weiterbildung.
Klarer Prozess. Persönliche Unterstützung im BaWiG-Service.

1. Bedarf besprechen

Wie viele Mitarbeitende sollen qualifiziert werden? Welche Voraussetzungen bringen sie mit? Welche Kursstarts passen zu Ihrer Personalplanung?

Wir betrachten gemeinsam Ihre Ausgangssituation und beraten Sie für Ihre Antragsstellung.

2. Förderfähigkeit prüfen

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob für die geplante Qualifizierung grundsätzlich für Sie eine Förderung nach § 82 SGB III infrage kommt.

Die verbindliche Förderentscheidung trifft die zuständige Agentur für Arbeit.

3. Passenden BaWiG-Kurs auswählen

Gemeinsam finden wir einen passenden Kursstart.

Durch die hohe Kursfrequenz der BaWiG lässt sich die Weiterbildung auch bei mehreren Mitarbeitenden gut in die Personalplanung integrieren.

4. Förderung beantragen

Wir beraten und begleiten Sie über den gesamten Antragsprozess und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen.

5. Qualifizieren

Nach Bewilligung der Förderung schicken Sie Ihre zu qualifizierenden Mitarbeitenden in die Weiterbildung.

Ihre Mitarbeitenden erwerben zum Erhalt Ihrer Tätigkeit in der außerklinischen Intensivpflege kompetenzorientiert und praxisnah die notwendige Weiterqualifikation im anerkannten BaWiG-Standard.

FAQ

Die wichtigsten Fragen zur Förderung

Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sieht die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III grundsätzlich eine Übernahme von bis zu 100 % der förderfähigen Lehrgangskosten vor.

Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.

Ja, grundsätzlich sind auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich.

Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können diese bis zu 75 % betragen. Bei größeren Unternehmen gelten entsprechend abgestufte Fördersätze.

Ja. Der BaWiG-Basiskurs erfüllt die Qualifikationsanforderungen der Bundesrahmenempfehlung für die außerklinische Intensivpflege nach § 132l SGB V.

Die BaWiG-Curricula sind von allen relevanten Kostenträgern im Gesundheitswesen anerkannt.

Mit der AZAV-Zulassung der BaWiG ist die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 82 SGB III gemäß Qualifizierungschancengesetz und für den zertifizierten Basiskurs auch mit Bildungsgutschein möglich.

Der Kurs richtet sich insbesondere an examinierte:

  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner,
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger,
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger,

die in der außerklinischen Intensivpflege tätig sind oder zukünftig dort arbeiten sollen.

Nein.

Die Bundesrahmenempfehlung sieht sowohl den theoretischen Teil als auch das Praktikum vor. Eine Verkürzung aufgrund vorhandener Berufserfahrung ist für den regulären BaWiG-Basiskurs nicht vorgesehen.

Die BaWiG bietet zahlreiche Basiskursen und kompakte Kursmodelle an.

Dadurch kann die Weiterbildung abhängig vom gewählten Termin bereits innerhalb weniger Wochen organisiert werden.

Grundsätzlich ja.

Für mehrere Beschäftigte mit vergleichbarem Weiterbildungsbedarf sieht die Bundesagentur für Arbeit auch entsprechende Sammelverfahren vor.

Wir empfehlen, größere Qualifizierungsvorhaben frühzeitig mit der zuständigen Agentur für Arbeit und der BaWiG abzustimmen.

Nein, ein Rechtsanspruch ist im Gesetz nicht vorgesehen. 

Über die individuelle Förderung entscheidet immer die zuständige Agentur für Arbeit. Förderhöhe und Bewilligung hängen von den gesetzlichen Voraussetzungen und der jeweiligen betrieblichen und persönlichen Situation ab.

Wir helfen Ihnen dabei, die Möglichkeiten frühzeitig zu prüfen.

Mit der AZAV-Zulassung der BaWiG ist auch die Annahme der bekannteren Bildungsgutscheinen durch die Bundesagentur für Arbeit möglich. Bildungsgutscheine sind nicht für Pflegedienste und Angestellte anwendbar, sondern eine Qualifizierungsmöglichkeit für Pflegekräfte auf Arbeitssuche: 

Wenn Sie sich also in der Pflege umorientieren wollen und sich Perspektiven in der außerklinischen Intensiv- und Beatmungspflege eröffnen möchten, dann können Sie für den bei der AZAV akkreditierten BaWiG-Basiskurs bei Ihrer Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein beantragen.

Jetzt Weiterbildung strategisch planen

Wie viel Förderung ist für Ihren Pflegedienst möglich?

Sie möchten eine einzelne Pflegefachkraft qualifizieren oder gleich mehrere Mitarbeitende für die außerklinische Intensivpflege weiterentwickeln? Sprechen Sie mit uns. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen:

Gute Weiterbildung ist eine Investition in Versorgungsqualität.
Mit der richtigen Förderung muss sie nicht zur finanziellen Belastung werden.