Zu den aktuellen Entwicklungen für die Weiterbildung in der außerklinischen Intensivpflege führte Prof. Dr. Schottler im BaWIG-Seminarzentrum Essen ein Fachgespräch mit Rechtsanwalt Michael Helbig, einem der profiliert ersten Fachanwälte im deutschen Gesundheitswesen.

Kernaussagen sind:

  • die Bedingungen der Weiterbildung für Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege sind infolge des IPReG seit 2020 in der Bundesrahmenempfehlung geregelt.
  • die Vorgaben der Bundesrahmenempfehlung werden derzeit von den Kostenträgern in Leistungsträgerverträge übernommen und mit Übergangsfrist verbindlich gemacht.
  • Weiterbildungen müssen ganz bestimmten Vorgaben hinsichtlich Stundenumfang, Inhalten, Präsenzanteil in der Theorie, Praxisphasen entsprechen, um von den Krankenkassen anerkannt werden zu können. Zertifizierungen durch Fachgesellschaften sind nicht vorgesehen.
  • Anerkennungsfähig für MD-Prüfungen sind künftig nur noch Weiterbildungen, die den Vorgaben der Bundesrahmenempfehlung entsprechen.
  • da Weiterbildungen, die nicht den Vorgaben der Bundesrahmenempfehlung entsprechen, für Pflegedienste ein rechtliches Risiko darstellen, ist bei der Wahl des Bildungsanbieters darauf zu achten, dass dieser die Erfüllung der Vorgaben der Bundesrahmenempfehlung gewährleisten kann.

Hier können Sie sich das Gespräch in voller Länge ansehen: Video