Auf die richtige Weiterbildung achten

Das Angebot an Beatmungskursen ist groß. „Welche Weiterbildung brauchen meine Pflegefachkräfte und welches Curriculum ist nachhaltig anerkannt?“ Diese Fragen müssen sich Verantwortliche der Pflegedienste stellen, um die regelmäßigen Qualitäts- und Leistungsprüfungen des Medizinischen Dienstes zu bestehen.

Hinsichtlich der Weiterbildungsanforderungen hat es in den letzten Jahren etliche Entwicklungen gegeben und viele fachliche und berufspolitische Diskussionen sowie neue Vorgaben der Leistungsträger machen die Auswahl des richtigen Kurses unübersichtlicher.

Für qualitative Verbesserungen wollen verschiedene Fachgesellschaften beitragen, indem sie bestimmte Lehrpläne wie eine Qualitätsmanagement-Agentur zertifizieren: DGF, Digab, Knaib, CNI etc. sind mit formal unterschiedlichen Ansätzen bekannt. Vereinzelt genügten diese Anforderungen aber nicht der Bundesrahmenempfehlung und damit nicht mehr den Prüfungen des Medizinischen Dienstes. Außerdem enthalten Kassenverträge der Pflegedienste sehr unterschiedliche Anforderungen, welche Form der Weiterbildung für die Mitarbeiter tatsächlich Anerkennung findet.

Mehr Übersichtlichkeit und Vereinheitlichung in diesen Weiterbildungssektor schafft dazu die Bundesrahmenempfehlung für die Häusliche Krankenpflege (HKP) gemäß §132a Abs.1 SGB V: Hier gibt der GKV-Spitzenverband konkrete inhaltliche und formale Vorgaben für die korrekte Weiterbildung. Diese werden zunehmend Gegenstand der Verträge zwischen Kostenträgern und Pflegediensten.

Was ist nun zu tun? Wir empfehlen

  • Prüfen Sie die Formulierung in Ihren Kassenverträgen und sprechen Sie gegebenenfalls Ihren Kostenträger auf die Bedingungen der Bundesrahmenempfehlung an.
  • Rufen Sie uns an: wir beraten Sie unverbindlich, welches Kursangebot prüfsicher zu Ihren Vertragsbedingungen passt.

Es gibt das anerkannte HKP-Curriculum der BaWiG: Dieses erfüllt sämtliche Vorgaben gemäß aktueller Fassung der Bundesrahmenempfehlung HKP nach §132a Abs.1 SGB V und ist anerkannt von Kostenträgern (z.B. vdek-Kassen: TK, Barmer, DAK, KKH, hkk, HEK sowie AOK-Landesverbände).

Mit einem BaWiG-Kurs bestehst Du sicher die Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst.

Für einen ersten Überblick schau Dir unser Erklärvideo an: 

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