+++ AKTUELL +++ 

Mit dem IPReG stellt der Gesetzgeber neue Herausforderungen an Dienste der außerklinischen Intensivpflege und am 01. Juli 2023 tritt dazu auch die neue Bundesrahmenempfehlung zu §132l SGB V in Kraft.

Was müssen Pflegedienste zu dieser Umstellung wissen und beachten? 

Rechtsanwalt Michael Helbig gehört zu den ausgewiesensten Experten für juristische Fragen im Gesundheitswesen. Zusammen mit Prof. Dr. Wolfram Schottler, Geschäftsführer der BaWiG, erklärt er in 30 Minuten, was Pflegedienste juristisch zu erwarten haben, was das für die Verhandlung der Kassenverträge bedeutet und wie künftig eine sichere Erfüllung der Qualifikationsvorgaben in der Weiterbildung gewährleistet werden kann.

Danach besteht die Möglichkeit offene Fragen und Hinweise zu diesem Thema besprechen.

Persönliche Beratung im Online-Seminar: 4. Juli 2023, 9. August 2023, 13. September 2023 und - wegen großer Nachfrage - 26. Oktober 2023, jeweils um 13:00 Uhr; die Teilnahme ist kostenfrei. Nutzen Sie den Reservierungsbutton - JETZT ANMELDEN: 

Die Zugangsdaten zu diesem Seminar erhalten Sie wenige Tage vorab per E-Mail.

INHALTE:

  • Was bedeuten die neuen Anforderungen von IPReG und BRE für Pflegedienste?

  • Was bedeutet das für die die Verhandlung der Kassenverträge und juristisch für Versorgung, Mitarbeiterqualifikation und Pflegeprozess?
  • Was ist bei der Wahl der Weiterbildung für eine Sicherstellung der Qualifikationserreichung und eine MD-prüfsichere Erfüllung der Vorgaben zu beachten?
  • Wie gestaltet sich der Übergang von BRE HKP §132a SGB V zu BRE AIP §132l SGB V?
  • Welche Änderungen, Fristen, Qualifikationsanforderungen kommen auf die Pflegedienste zu?