Kinderarbeit und minderjährige Arbeitskräfte

Alle Mitarbeiter der BaWiG haben ein angemessenes Alter.

Unter keinen Umständen wird BaWiG Personen unter 15 Jahren oder unter dem lokalen gesetzlichen Mindestalter für Arbeit oder Schulpflicht beschäftigen, je nachdem, welches höher ist. Wenn junge Arbeitnehmer beschäftigt werden, dürfen sie, soweit Kurzzeitpraktika und Arbeiten im Rahmen eines Bildungsprogramms zulässig sind, von BaWiG nicht zu Arbeiten verpflichtet oder ermächtigt werden, die geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich oder schädlich sind oder die ihre Schulbildung beeinträchtigen, indem sie ihnen die Möglichkeit zum Schulbesuch nehmen.

Vergütung und Zusatzleistungen

Alle Mitarbeiter der BaWiG werden fair und gleich entlohnt.

Vergütung – alle Mitarbeiter von BaWiG erhalten ein Gesamtvergütungspaket, das Gehälter, individuelle Funktions-/Leistungszulagen/Erfolgsprämien, Überstundenvergütung, bezahlten Urlaub, Urlaubsgeld und andere Leistungen umfasst, die den gesetzlichen Mindeststandards oder den entsprechenden vorherrschenden Standards entsprechen oder diese übertreffen, je nachdem, welcher Wert höher ist. Abgesehen von den gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen bedürfen alle anderen Lohnabzüge der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Mitarbeiters. BaWiG bietet einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem wettbewerbsfähigen Grundgehalt, individuellen Funktions-/Leistungszulagen/Erfolgsprämien und einem insgesamt transparenten Finanzmodell. BaWiG verfolgt das Gebot der maximalen Transparenz hinsichtlich Kosten und Einnahmen.

Zusatzleistungen – BaWiG schätzt die Fähigkeiten seiner Mitarbeiter sehr, weshalb wir eine Infrastruktur entwickelt haben, die alle unsere Mitarbeiter in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung unterstützt. Mit Schulungen und Coachings unterstützt BaWiG seine Mitarbeiter in jeder Phase ihrer Laufbahn.

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter der BaWiG sind angemessen.

BaWiG hält sich an die geltenden Arbeitsgesetze. Die Vergütung der Mitarbeiter entspricht allen geltenden Gesetzen zu Löhnen und Gehältern, einschließlich der Bestimmungen zu Mindestlöhnen, Überstunden, gesetzlich festgelegten Leistungen, Arbeitszeiten und bezahltem Urlaub. Alle Überstunden werden auf freiwilliger Basis geleistet.

Moderne Sklaverei

Alle Mitarbeiter arbeiten auf freiwilliger Basis. Unter keinen Umständen wird irgendjemand bei BaWiG Zwangsarbeit einsetzen oder zulassen, sei es in Form von Zwangsarbeit, gehandelter Arbeit, Leibeigenschaft oder anderen Formen. Geistiger und körperlicher Zwang, Sklaverei und Menschenhandel sind verboten. BaWiG duldet keine Zwangsarbeit. Die Arbeit bei BaWiG erfolgt auf der Grundlage von frei vereinbarten und dokumentierten Arbeitsbedingungen. Alle Mitarbeiter, sowohl Festangestellte als auch Gelegenheitsarbeiter, erhalten Beschäftigungsdokumente, die frei vereinbart und klar verständlich sind und die ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte respektieren. BaWiG stellt sicher, dass alle Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis eingegangen sind, das nicht direkt oder indirekt von einer Vermittlungsgebühr oder anderen damit verbundenen Kosten abhängig war, wie es die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation vorsehen.

Freiheit auf Vereinigungen und Tarifverhandlungen

BaWiG respektiert das Recht der Mitarbeiter, eine gesetzlich anerkannte Gewerkschaft ihrer Wahl zu gründen und/oder ihr beizutreten oder eine andere Organisation zu gründen, die ihre kollektiven Interessen vertritt. BaWiG nimmt einen konstruktiven Dialog auf und verhandelt nach bestem Wissen und Gewissen mit den Gewerkschaften oder Vertretungsorganen über Beschäftigungsbedingungen, die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie über Angelegenheiten von gegenseitigem Interesse, soweit dies nach nationalen Gesetzen praktikabel ist.

Belästigung und Nichtdiskriminierung

Alle Mitarbeiter werden gleichberechtigt und mit Respekt und Würde behandelt. Ohne Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Alters, der Rolle, des Geschlechts und -identität, der Hautfarbe, der Religion, des Herkunftslandes, der sexuellen Orientierung, des Familienstands, der Schwangerschaft, der Angehörigen, der Behinderung, der sozialen Schicht, der Gewerkschaftszugehörigkeit oder der politischen Ansichten. Dies gilt auch für die Einstellung, Beschäftigung, Vergütung, Entlassung, Beförderung, Entlohnung und Sozialleistungen, Ausbildung, Disziplinarmaßnahmen, Kündigung oder Ruhestand, die auf der Grundlage von Verdiensten erfolgen müssen. Kein Mitarbeiter darf körperlich, sexuell, psychologisch oder verbal belästigt, missbraucht oder auf andere Weise eingeschüchtert werden. Besonderes Augenmerk wird auf die Rechte der Mitarbeiter gelegt, die am stärksten von Diskriminierung betroffen sind. Mitarbeiter dürfen sich nicht auf indirekte Verhaltensweisen einlassen, die als sexuelle oder sonstige Belästigung oder Mobbing ausgelegt werden könnten, wie z.B. beleidigende oder sexuell eindeutige Witze oder Beleidigungen machen, anstößiges oder sexuell eindeutiges Material ausstellen, per E-Mail oder SMS versenden oder anderweitig verbreiten, persönliche Informationen missbrauchen, ein feindseliges oder einschüchterndes Umfeld schaffen, einen Kollegen isolieren oder nicht mit ihm zusammenarbeiten oder bösartige oder beleidigende Gerüchte verbreiten. Mitarbeiter werden nicht eingeschüchtert oder belästigt, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen, einer Organisation beizutreten oder dies zu unterlassen.