Korruption, Erpressung und Bestechung
BaWiG unterstützt die weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung von Korruption, Erpressung und Bestechung.
Die Verpflichtung von BaWiG, Geschäfte mit Integrität zu tätigen, erfordert gleichbleibend hohe globale Standards. BaWiG verfolgt einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Bestechung und Korruption, der für alle BaWiG-Geschäfte gilt, unabhängig von lokalen Geschäftspraktiken, und verbietet sowohl öffentliche als auch kommerzielle Bestechung (z. B. an oder von Dritten). Im Zweifelsfall wird von einem BaWiG-Mitarbeiter erwartet, dass er etwaige Bedenken an die BaWiG-Führung heranträgt.
Jede Form von Bestechung und Korruption wird nicht toleriert und kann zu disziplinarischen Maßnahmen führen.
Privatsphäre
BaWiG respektiert die Privatsphäre aller Personen, einschließlich der Mitarbeiter und Patienten/Klienten, und deren persönliche Daten, einschließlich der digitalen Informationen, die BaWiG über sie besitzt.
Bei BaWiG werden personenbezogene Daten angemessen und in Übereinstimmung mit dem Gesetz behandelt. Der Schutz von patienten- und geschäftsbezogenen Daten, insbesondere die strikte Einhaltung der Patienten- bzw. Versichertenvertraulichkeit und die Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen, sind wesentliche Grundlagen unseres Handelns.
Vertrauliche Informationen sowie Patienten- und Geschäftsunterlagen sind vor den Blicken Dritter und unbeteiligter Mitarbeiter zu schützen, sei es gegenüber Patienten, privaten oder geschäftlichen Partnern oder gegenüber unseren Mitarbeitern selbst. Ebenso dürfen solche Informationen und Daten nicht an unbeteiligte Dritte oder Mitarbeiter weitergegeben werden. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.
Verstöße gegen die Daten- und Informationssicherheit sind unverzüglich dem Datenschutzbeauftragten der BaWiG-Gruppe zu melden.
Finanzielle Verantwortung (akkurate Buchführung)
Die Finanzberichte und andere Informationen, die BaWiG intern führt, sowie die Finanzinformationen, die BaWiG den Aktionären, Aufsichtsbehörden und anderen Interessengruppen zur Verfügung stellt, müssen korrekt und vollständig sein. BaWiG‘s Aufzeichnungen liefern wertvolle Informationen für das Unternehmen und Beweise für BaWiG‘s Handlungen, Entscheidungen und Verpflichtungen. Es müssen Verfahren und Prozesse vorhanden sein, die sicherstellen, dass die zugrunde liegenden Transaktionen ordnungsgemäß autorisiert und genau aufgezeichnet werden. Jedes Versäumnis, Transaktionen genau aufzuzeichnen, oder die Fälschung oder Erstellung irreführender Informationen oder die Beeinflussung anderer, dies zu tun, kann einen Betrug darstellen und Geldbußen oder Strafen für Mitarbeiter oder für BaWiG nach sich ziehen. BaWiG zeichnet alle Transaktionen genau, vollständig und zeitnah auf und führt nur Transaktionen durch, wie z.B. den Kauf, Verkauf oder die Übertragung von Dienstleistungen und Waren, für die es berechtigt ist. BaWiG stellt sicher, dass die Transaktionen rechtmäßig und auf der Grundlage gültiger Unterlagen genehmigt werden. Die Finanz- und Kontrollabteilung hat Maßnahmen ergriffen, um potenziellen Betrug oder andere falsche Darstellungen von Buchhaltungs- oder anderen Informationen zu vermeiden. BaWiG führt und bewahrt Aufzeichnungen in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen/Vorschriften auf und die Mitarbeiter arbeiten vollständig, offen und ehrlich mit internen/externen Prüfern, Steuerbehörden und anderen Regulierungsbehörden zusammen. Das Führungsteam von BaWiG und die Abteilung Finanzen und Controlling stellen sicher, dass BaWiG alle geltenden Gesetze, externen Berichtsstandards und Vorschriften einhält, wie z. B. internationale und nationale Rechnungslegungsstandards, Vorschriften der Finanzaufsichtsbehörden, Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, Corporate-Governance-Kodizes und regulatorische Standards.
Offenlegung von Informationen
BaWiG hat Standards für die Klassifizierung, den Umgang und den Schutz von Informationen, die festlegen, wie Informationen innerhalb von BaWiG klassifiziert, gehandhabt und geschützt werden müssen. Alle Mitarbeiter von BaWiG müssen diese Standards verstehen und einhalten und übernehmen die persönliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung, Weitergabe, Aufbewahrung, den Schutz und die Entsorgung von BaWiG-Informationen. BaWiG-Informationen werden nur auf einer "Need to know"-Basis weitergegeben. Alle Mitarbeiter von BaWiG achten darauf, Informationen nicht an öffentlichen Orten oder extern an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies geschieht in Übereinstimmung mit den BaWiG-Standards für Informationsklassifizierung und Informationsverarbeitung. Dazu gehört auch, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um Informationen in Dokumenten und auf IT-Geräten außerhalb des Arbeitsplatzes zu schützen. BaWiG-Mitarbeiter müssen außerdem Ereignisse, die sich auf die Sicherheit von BaWiG-Informationen auswirken könnten, unverzüglich melden, indem sie die Verfahren zur Meldung der Informationssicherheit befolgen. Dazu gehören unter anderem das Anklicken von Links oder Anhängen in verdächtigen E-Mails, die versehentliche Weitergabe vertraulicher Informationen an den falschen Empfänger oder andere relevante Ereignisse.
Fairer Wettbewerb und Anti-Trust
BaWiG kooperiert in vollem Umfang mit den Wettbewerbsbehörden und verteidigt konsequent und entschlossen seine legitimen Interessen.
BaWiG agiert auf dem Markt als fairer und verantwortungsvoller Wettbewerber und verpflichtet sich zur Einhaltung des geltenden Wettbewerbs- und Kartellrechts. BaWiG beteiligt sich nicht an Absprachen oder Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die gegen das Wettbewerbs- oder Kartellrecht verstoßen. Die Wettbewerbspolitik unseres Unternehmens ist von jedem unserer Mitarbeiter strikt zu befolgen.
Gefälschte Komponenten und geistiges Eigentum
BaWiG-Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, dass die Vermögenswerte von BaWiG, einschließlich des materiellen und geistigen Eigentums, geschützt werden. Daher müssen alle BaWiG-Mitarbeiter der BaWiG-Führung melden, wenn sie den Verdacht haben, dass ein gefälschtes Produkt, eine gefälschte Dienstleistung, eine gefälschte Kommunikation oder eine gefälschte Marketingpraxis das Urheberrecht, die Marken, die Patente, die Designrechte, die Domainnamen und/oder andere geistige Eigentumsrechte von BaWiG verletzt.
Alle Mitarbeiter von BaWiG müssen sicherstellen, dass geeignete Verträge mit Klauseln zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte von BaWiG bestehen und die Freiheit der Nutzung der Ergebnisse bei der Zusammenarbeit mit Dritten gewährleistet ist. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter von BaWiG bei der Erforschung, Entwicklung oder Vorbereitung der Einführung neuer Produkte, Marken, Dienstleistungen, Designs, Erfindungen, Kommunikations-, Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien die rechtmäßige Prüfung und Anmeldung von Patenten, Geschmacksmustern und Warenzeichen oder anderen Rechten an geistigem Eigentum sicherstellen. BaWiG-Mitarbeiter dürfen keine gültigen Patente, Geschmacksmusterrechte, Warenzeichen, Urheberrechte und andere Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen. BaWiG-Mitarbeiter entfernen keine materiellen Vermögenswerte oder Eigentum von BaWiG ohne Erlaubnis vom Firmengelände oder nutzen sie für unangemessene Zwecke.
Whistleblowing und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
BaWiG bietet transparente, faire und vertrauliche Verfahren für Mitarbeiter an, um relevante Anliegen vorzubringen. Diese ermöglichen es den Mitarbeitern, jede Situation zu besprechen, in der sie glauben, diskriminiert oder ungerecht bzw. ohne Respekt und Würde behandelt worden zu sein.