BaWiG ist bestrebt, ein offenes und kooperatives Verhältnis zu seinen verantwortungsbewussten lokalen Partnern und Geschäftspartnern zu pflegen.
BaWiG achtet besonders in den Regionen, in die Geschäftseinheiten angesiedelt sind, auf einen offenen Dialog auf kommunaler und lokaler Ebene.
Zuwendungen und Geschenke
Die Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen, die den Mitarbeitern im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit von Personen angeboten werden, die mit BaWiG in einer Geschäftsbeziehung stehen oder eine solche anstreben, ist grundsätzlich nicht gestattet.
Sollte in Ausnahmefällen eine Annahme in Betracht kommen, so ist dies nur nach internen Richtlinien möglich. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn es sich um geringwertige Geschenke bis zu einem marktüblichen Wert von im Einzelfall schätzungsweise 20 EUR und insgesamt nicht mehr als schätzungsweise 60 EUR pro Jahr handelt.
Die Annahme von Bargeld, unabhängig von der Höhe des Betrages, ist verboten.
Darüber Hinaus gelten die internen Regeln.
Eine Bewirtung ist nur im Rahmen von Veranstaltungen oder Arbeitsessen zulässig, sofern sie in einem angemessenen und sozialadäquaten Rahmen erfolgt.